Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,
zukünftig verlangt die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) bei Bareinzahlungen von mehr als 10.000 € die Vorlage eines aussagekräftigen Belegs als Herkunftsnachweis des Einzahlungsbetrags. Bei Einzahlungen von mehr als 10.000 € müssen wir Sie daher bitten, einen geeigneten Beleg über die Herkunft des Geldes vorzulegen. Geeignete Belege können nach Auskunft der BaFin insbesondere sein:
• ein aktueller Kontoauszug bezüglich Ihres Kontos bei einer anderen Bank, aus dem die Barauszahlung hervorgeht,
• Barauszahlungsquittungen eines anderen Geldinstituts,
• Ihr Sparbuch, aus dem die Barauszahlung hervorgeht,
• Verkaufs- und Rechnungsbelege (z.B. Belege zum Autoverkauf, Goldverkauf),
• Quittungen zu getätigten Sortengeschäften,
• letztwillige vom Nachlassgericht eröffnete Verfügungen,
• Schenkungsverträge oder Schenkungsanzeigen.
Wir bitten um Ihr Verständnis, dass wir Bareinzahlungen von mehr als 10.000 € künftig nur noch bei Vorlage eines entsprechenden Belegs entgegennehmen können.
Bei Einzahlungen an Einzahlungsautomaten über 10.000 € bitten wir Sie, uns einen aussagekräftigen Herkunftsnachweis innerhalb von 5 Tagen unter Angabe Ihres Namens, dem Datum der Einzahlung und der Nummer des Einzahlungskontos zukommen zu lassen. Vielen Dank!
Stand: 15.07.2021